Am 17. November 2006 wurde der Referentenentwurf zur neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veröffentlicht. Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem Referentenentwurf.
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Wohngebäude
Ab dem 1. Januar 2008 ist für Wohngebäude, die vor 1966 erstellt wurden, bei Verkauf oder Vermietung den Interessenten der Energiepass zur Verfügung zu stellen. Ab dem 1. Juli 2008 gilt dies für alle Wohngebäude.
Für Neubauten ist schon heute ein Energiebedarfsausweis zu erstellen.
Alle übrigen Gebäude
Ab dem 1. Januar 2009 gilt die Regelung zu den Wohngebäuden auch für Nicht-Wohngebäude.
In öffentlichen Gebäuden, die über regelmäßigen Publikumsverkehr verfügen, ist der Energieausweis gut sichtbar auszuhängen.